Eigenes Label – rechtliche Grundlagen
Mit einer eigenen Produktlinie an den Start zu gehen, ist für Beauty-Profis die Krönung ihrer Kosmetik-Karriere. Doch wie bringt man ein eigenes Label auf den Markt? Wie bereitet man den Marken-Launch vor und was muss man rechtlich beachten? Unsere Expertin Gloria Reich klärt Sie auf.
Private Label – schon einmal gehört? Private Labeling steht für Produkte nach eigener Rezeptur und/oder Herstellung nach individuellen Wünschen, die unter dem eigenen Markennamen verkauft werden. Das White Labeling wiederum steht für einen Hersteller, der selbst produziert, anderen aber erlaubt, diese Produkte mit einem eigenen Label zu versehen und unter eigenem Namen zu vertreiben. Doch wie bringt man sein eigenes Label rechtssicher auf den Markt?
Gibt es Unterstützung?
Verschiedene Profi-Seller und Vermittlungsagenturen haben sich z. B. darauf spezialisiert, Händler und/oder Gründer und das passende Verkaufsprodukt zusammenzubringen. Die simple Internetrecherche zu den Stichwörtern „Private Label“ oder „Eigenes Kosmetik Label“ liefert Ergebnisse. Auch Messebesuche im internationalen Bereich können hilfreich sein, um Sie und Ihre Kosmetiklinie miteinander zu verbinden. Je nach Anbieter haben Sie die Möglichkeit, Produkte eigens entwickeln zu lassen oder Sie greifen auf bereits vorhandene Produktreihen zurück, die dann „nur“ Ihr Branding erhalten (White Labeling).
Je nach Anbieter unterscheidet sich das Leistungsspektrum deutlich. Es lohnt sich, in die Recherche etwas mehr Zeit zu investieren, Leistung und Gegenleistung genau zu beleuchten. Sofern Sie ein Beauty-Label herausbringen, ist es wichtig, dass Sie sich selbst mit diesen Produkten identifizieren können. Fläschchen, Tiegel, Druck und Verpackung sind perfekt? Und überzeugt Sie auch der Inhalt? Könnten Sie sich vorstellen, Kosmetikprodukte dieses Herstellers selbst in Ihre Beauty-Routine zu integrieren? Würden Sie Ihrer Mutter, Tochter oder Ihrer besten Freundin genau diese Produkte empfehlen? Wenn nein, dann suchen Sie unbedingt weiter! Denn zukünftig wollen Sie mit Ihrem Namen für die Produkte einstehen. Im besten Falle sind das Produkte, die Sie auch von den Inhaltsstoffen hundertprozentig vertreten können.
Und die Formalia?
Import. Export. Kennzeichnung. Haftung. Für die Herstellung, den Import und den Vertrieb von Kosmetika ist zwar keine besondere Zulassung erforderlich. Dennoch gibt es einige rechtliche Vorschriften, die zu beachten sind.
Gloria Reich