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Firmen & Verbände // 15.10.2024

Podologie – positives Urteil zur SHP

Der Bundesverband für Podologie e.V. feiert einen bedeutenden juristischen Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29. August 2024 entschieden, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Das ermöglicht die sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis (SHP) im gesamten Bundesgebiet. Dieses Urteil markiert den Abschluss eines langen Rechtsstreits. Dieser begann 2019, als eine Podologin die Erlaubnis bei der Stadt Oldenburg beantragte und abgelehnt wurde.

Dank der Unterstützung des Bundesverbands und seiner Rechtsanwälte wurde die Klage erfolgreich vor das Verwaltungsgericht Oldenburg und schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Mit dieser Entscheidung können Podologinnen und Podologen nun auch in den letzten beiden Bundesländern – Niedersachsen und Saarland – unter der SHP-Erlaubnis arbeiten. Der Bundesverband für Podologie setzt sich seit seiner Gründung 1946 für die Interessen seiner Mitglieder ein und hat auch in der Vergangenheit mehrere Verfahren zur SHP-Erlaubnis erfolgreich unterstützt.