Uta Janisch ist 1. Vorsitzende des BBVKD

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Firmen & Verbände // 30.06.2024

BBVKD erstellt neue Rahmenlehrpläne fürs Kosmetikhandwerk

Der Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) erstellt neue Rahmenlehrpläne für das Kosmetikhandwerk – und bittet um Beteiligung von Innungen und Schulen.

„KosmetikerInnen sind Expertinnen in der Gesunderhaltung des größten menschlichen Organs, der Haut!“, stellt die 1. Vorsitzende des Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) Uta Janisch fest. „Deshalb tragen wir als KosmetikerInnen eine besondere Verantwortung und müssen unsere Ausbildung immer wieder überprüfen und an die neuen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt auch an die klimatischen Rahmenbedingungen anpassen. Genau das sollten wir gemeinschaftlich tun. ” Dies betrifft dem BBVKD zufolge sowohl die Rahmenlehrpläne für GesellInnen als auch für MeisterInnen.

Neue Herausforderungen durch die NiSV

Als vor über zwanzig Jahren im Jahr 2001 die derzeit noch gültigen Rahmenlehrpläne für das Kosmetikhandwerk verfasst wurden, waren die heutigen Entwicklungen im Kosmetikmarkt nicht vorauszusehen. Mittlerweile ist mit der NiSV eine Regelung gültig, die tausende von KosmetikerInnen dazu verpflichtet hat, teure Fachkundeschulungen zu absolvieren. Diese sind je nach Technologie und Aufwand mit erheblichen Kosten verbunden.

  • Ein Kurs „Optische Strahlung“ für Laser- und IPL-Geräte, die z. B. zur permanenten Haarentfernung eingesetzt werden, kostet zwischen 2.500 und 3.800 Euro bei dafür zertifizierten Bildungsanbietern.
  • Bei einem Ultraschallkurs muss die KosmetikerIn mit zwischen 800 und 1.500 Euro reinen Kursgebühren rechnen. Hinzu kommen die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Verpflegung sowie der Umsatzausfall.

Der BBVKD ist derzeit mit den ersten Schulen in Gesprächen, ob und wie man Teile der NiSV-Kurse in einen neuen Rahmenlehrplan, an dem der BBVKD seit 2021 arbeitet, integrieren kann.