Natürliches CBD in Kosmetikprodukten
Bisher war nur synthetisches CBD in Kosmetika zugelassen. Nun hat die EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen und den Einsatz von natürlichem Cannabidiol gestattet.
Ende November 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf. Das Urteil bezieht sich auf CBD, das aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze gewonnen wird – inklusive der Blüten- und Fruchtstände und nicht nur aus ihren Fasern und Samen. In seiner Urteilsbegründung stellt der EuGH klar, dass CBD – anders als Tetrahydrocannabidiol (THC) – offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Das bedeutet, dass CBD weder eine Droge noch ein Betäubungsmittel ist.
Nun hat die zuständige Generaldirektion CD Grow der EU-Kommission nachgezogen. Diese Verwaltungseinheit unterhält die im Jahr 2008 eingeführte CosIng-Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe. Hier wurde nun ein neuer Eintrag für den Hanfwirkstoff Cannabidiol (CBD), das aus Harzen oder Extrakten der Cannabispflanze gewonnen wird, hinzugefügt.
Quelle: European Industrial Hemp Association