Gerichtsurteil zu 2 G-Plus-Regelung: Grund zur Hoffnung?
3G beim Friseur, aber 2G bzw. 2G-Plus bei der Kosmetikerin. Das finden viele nicht nachvollziehbar. „Ich finde es sehr schade, dass wir nicht gleichgestellt werden mit Friseuren“, beklagt Franziska Hupka. Sie betreibt in Ludwigslust das Hautnah Kosmetikstudio. Dass ein Kosmetikinstitut sowie ein Tattoostudio aus Mecklenburg-Vorpommern beim Verwaltungsgericht Schwerin erfolgreich gegen die 2G bzw. die 2G-Plus-Regelung und damit gegen die bestehende Landesverordnung geklagt haben, empfindet sie momentan nicht als Hoffnungsschimmer. „Für mich ändert sich ja nichts.“ Denn nur den Klägern, also besagtem Kosmetikinstitut und Tattoostudio, ist es erlaubt, ihren Betrieb unter 3G-Bedingungen zu öffnen. Zudem ist das Urteil, nach dem Tattoo- und Kosmetiksalons Friseursalons gleichzustellen sind, noch nicht rechtskräftig. „Erst, wenn das soweit ist, würde ich mir überlegen, eventuell auch zu klagen“, so die Kosmetikerin. Zum Glück sind die Einbußen bei Franziska Hupka nicht ganz so gravierend. 90 Prozent ihrer Kunden sind geimpft bzw. geboostert und buchen weiterhin Termine bei ihr. Und es finden auch neue Kunden den Weg zu ihr ins Institut. Franziska Hupka kann somit zuversichtlich in die Zukunft blicken – trotz Corona.