Podologieverbände erstellen Fragen-Antwort-Katalog
Ergänzend zum neuen Vertrag (nach § 125 Abs. 1 SGB V) über die Versorgung mit Leistungen der Podologie haben sich die drei maßgeblichen Podologieverbände mit dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) zur Klarstellung der Vertragsinhalte auf einen Fragen-Antworten-Katalog verständigt.
Die sechsundzwanzig Fragen greifen Hinweise sowie Fragen der Podologen auf und geben konkrete Antworten zu folgenden Bereichen: Bestätigung der Leistung, Abkürzung von Maßnahmen, Befund und Befundpauschale, Behandlungsbeginn, Übergangsregelung und Verordnungsgültigkeit.
Verordnungen bleiben gültig
Große Verunsicherung herrschte insbesondere beim Übergang von Verordnungen aus dem Jahr 2020
in das Jahr 2021. Wie auch schon in der Heilmittel-Richtline beschrieben, behalten alle bis zum
31.12.2020 ausgestellten Verordnungen ihre Gültigkeit.
Geklärt wurde u. a. die Frage, welche Bezeichnungen auf der Rückseite unter Maßnahmen (erhaltene Heilmittel, ggf. auch Hausbesuche) eingetragen werden müssen. In der Diskussion ging es um die Angabe des Heilmittels (wie auf der Verordnung bezeichnet) oder um die abgegebene Leistung (podologische Behandlung groß/klein). Alle Beteiligten haben sich auf die Bezeichnung der abgegebenen Leistung und weiterhin auf die Möglichkeit der Verwendung von Abkürzungen
verständigt sowie darauf, dass der Befund nicht mit aufgeführt werden muss.
Katalog wird aktualisiert
Eine weitere Unklarheit zur Angabe der Frequenzabweichung und Behandlungsunterbrechung konnte aufgelöst werden: Frequenzabweichungen sind nur zu deklarieren, wenn aus therapeutischer Sicht
eine Frequenzänderung erforderlich und mit dem Arzt abgestimmt wird. Die Regelungen zur Frequenzunterbrechung von zwei Tagen und der Behandlungsunterbrechung mit dem Entfall einer
Begründung entsprechen dem Ansinnen des Bürokratieabbaus und erleichtern den Praxisalltag.
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert oder ergänzt.
Im Internet abrufbar
Der konsentierte Fragen-Antworten-Katalog enthält zusätzlich den vom GKV Spitzenverband
veröffentlichten Fragen-Antworten-Katalog zum Heilmittelbereich allgemein und ist im Internet abrufbar:
https://www.bv-fuer-podologie.de/fragen-antworten-katalog-podologie.html
Ergänzend steht Verbandsmitgliedern ein aktualisiertes Merkblatt „Ausfüllhilfe“ im internen
Mitgliederbereich zur Verfügung.
Quelle: Bundesverband für Podologie