Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Anzeigenaufträge

§ 1 Allgemeines/Verfahren
(1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für Werbung auf unserer Website www.kosmetik-international.de gelten andere AGB.
(2) Anzeigen im Rahmen von Abschlüssen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
(6) Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
(7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

§ 2 Pflicht des Auftraggebers
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§ 3 Zurückweisungsrecht des Verlages
(1) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 4 Probeabzüge
(1) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
(2) Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der beider Übersendung des Probeauszuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

§ 5 Ziffernanzeigen
(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
(2) Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

§ 6 Zahlungsbedingungen/Anzeigenbeleg/besondere Kosten
(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notification-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.
(3) Der Verlag liefert separat zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nichtmehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.

§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufleuten nach erfolgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
(2) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 8 Gewährleistung/Haftung
(1) Der Auftraggeber hat bei teilweise oder völlig unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pflicht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche von Kaufleuten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
(3) Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur Verfügung (s.u.).

§ 10 Schlichtungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Support unter der E-Mail-Adresse media@ki-verlag.de oder telefonisch unter+49 7225 916-126

Gaggenau, September 2017
KOSMETIK international Verlag GmbH
Anschrift wie Impressum

Für auf KOSMETIK international ONLINE angebotene Werbetools

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für den Verkauf aller Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

§ 2 Werbeformen
(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen definiert.
(2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

§ 3 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
(2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen, deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.
(4) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

§ 4 Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 5 Platzierung von Werbeformen
(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
(2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.

§ 6 Abwicklungsfrist
(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.

§ 7 Datenanlieferung / Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter
Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.
(3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftraggeber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unterrichten. – In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.

§ 8 Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.

§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.
(2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

§ 10 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last.
(2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
(3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 11 Kosten für Änderungen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 12 Gewährleistung des Verlages
Der Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels.

§ 13 Einschränkungen der Gewährleistung des Verlages
Dem Auftraggeber ist aber bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vorkommen freies Programm zu erstellen. Eine Gewährleistung besteht deshalb nicht, wenn ein Fehler hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z. B. Browser),
  • Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
  • Rechnerausfall beim Provider oder Internet-Angeboten
  • unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider oder Internet-Angebote
  • den Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, hervorgerufen wird.

§ 14 höhere Gewalt / Nachholung der Leistung
(1) Fällt die Durchführung des Auftrages aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat, etwa aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern), so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt.
(2) Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

§ 15 Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden.
(2) Der Verlag sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für deren Beseitigung. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder einen einwandfreien Ersatz, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde.
(3) Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 16 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Personen oder Sachen oder einer wesentlichen Vertrags-(Kardinal-)pflicht oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Haftet der Verlag nach den vorstehenden Regelungen auch für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt.

§ 17 Kündigung
Werbeaufträge müssen, sofern sie nicht ohnehin zeitlich begrenzt sind, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

§ 18 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser Support zur Verfügung (s.u.).

§ 19 Schlichtungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Support unter der E-Mail-Adresse dispo@kosmetik-international.de
Gaggenau, August 2015
KOSMETIK international Verlag GmbH
Anschrift wie Impressum

Für Veranstaltungen

§ 1 Allgemeines
Für Sponsoren von der Veranstaltung, wenn diese Unternehmer sind, gelten ausschließlich diese AGB. AGB der Sponsoren gelten nicht.
Sie werden mit Buchung des Sponsoring-Paktes Vertragsbestandteil und gelten damit für alle mit dem Sponsoring in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte und geschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor. Der Veranstalter bietet verschiedene Sponsoringpakete an.
Die Angebote des Veranstalters über die Inhalte der jeweiligen Sponsoring-Pakete sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande.
Informationen über die aktuell möglichen Sponsoring-Pakete können den aktuellen Leistungsbeschreibungen für Sponsoren entnommen werden.

§ 2 Leistungen und Preise
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Veranstalters. In einzelnen Fällen kann auch ein Sponsoring-Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter abgeschlossen werden.
Der Sponsoringbetrag wird nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Für den Fall, dass der Sponsor im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notification-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. der Rechnung) ergibt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Sponsors / Folgen fehlender Mitwirkung
Der Sponsor stellt die für die Erbringung der Vertragsleistungen seitens des Veranstalters notwendigen Daten (z.B. Firmenlogos etc.) zu den angeforderten Terminen zur Verfügung.
Nicht rechtzeitig gelieferte Daten sind vom Veranstalter nur dann zu berücksichtigen, wenn dies technisch ohne Mehraufwand für den Veranstalter möglich ist.
Andernfalls verfällt der Leistungsanspruch des Sponsors ohne dass die Vergütung hierdurch gemindert wird oder dem Sponsor Schadenersatzansprüche zustehen.
Der Sponsor räumt dem Veranstalter für alle zur Verfügung gestellten Daten (Logos, Fotos, Texte etc.) die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 4 Erbringung der Sponsoring-Leistungen
Die spezifische Ausführung und Umsetzung des Sponsorenpaktes auf Basis der Leistungsbeschreibung obliegt dem Veranstalter. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz des Sponsors besteht insoweit nicht.

§ 5 Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Veranstaltung – gleich aus welchem Grund – nicht durchgeführt wird. In diesem Fall erhält der Sponsor bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Sponsors sind ausgeschlossen.
Im Falle von höherer Gewalt oder zwingenden Gründen, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, ist der Veranstalter zudem berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder ganz oder teilweise abzusagen. Der Sponsor hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz. Der Veranstalter wird bei der Abrechnung gegenüber Sponsoren ersparte Aufwendungen berücksichtigen.

§ 6 Stornierungsbedingungen
Der Sponsor kann eine bestätigte Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen.

§ 7 Foto- bzw. Filmerlaubnis
Im Rahmen der Veranstaltungen werden zum Zwecke der Dokumentation, Veröffentlichung und Werbung Foto- und Filmaufnahmen getätigt.
Der Sponsor erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur Dokumentation/Werbung und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck dürfen diese auch an Dritte weitergegeben werden. Die beschriebene Erlaubnis räumt dem Veranstalter ein ausschließliches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Recht ein. Die Erlaubnis gilt auch nach Beendigung der Rechtsbeziehung zwischen Sponsor und Veranstalter fort.
Der Sponsor verzichtet in diesem Rahmen auf Honorarzahlungen und erhebt keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Fotoaufnahmen.

§ 8 Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufleuten nach erfolgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Sponsor alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Veranstalter behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
Der Veranstalter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Sponsors ist der Veranstalter weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Sponsoringverhältnisses die Erbringung von Einzelleistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche des Sponsors gegen den Veranstalter, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pflicht.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche von Kaufleuten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Eine Haftung des Veranstalters wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

§ 10 Datenschutz
Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) wird der Veranstalter ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
Die personenbezogenen Daten des Sponsors, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter abgeschlossenen Vereinbarung verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Sponsors für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der Einwilligung des Sponsors.

§ 11 Schlichtungsverfahren
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Sponsor an den Support des Veranstalters wenden: E-Mail-Adresse datenschutz@ki-verlag.de

Gaggenau, Oktober 2020
KOSMETIK international Verlag GmbH
Anschrift wie Impressum

Nutzungsrechte Autoren

Die von KOSMETIK international Verlag in Auftrag gegebenen Autorenbeiträge sind in der Regel zur Veröffentlichung in den Zeitschriften KOSMETIK international, HAND & NAILS, GUT zu FUSS und KOSMETIK international Suisse bestimmt. Die KOSMETIK international Verlag GmbH behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, Autorenbeiträge in Text und Bild für ihre digitalen Medien und/oder für ihre Lizenzprodukte im In- und Ausland zu verwenden.

Autoren übertragen die ausschließlichen Nutzungsrechte für alle im Rahmen der o. g. Magazine erstellten Arbeiten unabhängig davon, ob es sich um Text- und/oder Bildarbeiten handelt, an den KOSMETIK international Verlag GmbH. Dies beinhaltet die Nutzung und Veröffentlichung in Printobjekten sowie im Internet.

Die KOSMETIK international Verlag GmbH erwirbt mit dem Ausgleich der Rechnungen an Autoren und freie Mitarbeiter sämtliche vorher genannten Nutzungsrechte an den von ihnen erbrachten Leistungen zeitlich unbefristet, vollständig, ausschließlich, unwiderruflich und unbeschränkt. Für den Fall, dass der freie Mitarbeiter Dritte zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung hinzuzieht, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass von diesen entsprechende Rechtserklärungen abgegeben werden.

Gaggenau, August 2015
KOSMETIK international Verlag GmbH
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